GRUNDPFLEGE
Die Grundpflege umfasst Hilfestellungen bei den zur Grundversorgung gehörenden und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens. Im Rahmen der Pflegeversicherung umfasst die Grundpflege pflegerische Hilfen aus folgenden Bereichen:
Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- und Blasenentleerung
Ernährung: Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme;
Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung/Pflegeeinrichtung.
Die hauswirtschaftliche Versorgung und die Hilfen bei der Durchführung ärztlicher Verordnungen (zum Beispiel: Versorgung mit Medikamenten) zählen nicht dazu.
BEHANDLUNGSPFLEGE
Die Behandlungspflege umfasst alle krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen. Die Pflegemaßnahmen sind speziell auf den Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen ausgerichtet mit dem Ziel, Krankheitsbeschwerden zu lindern, zu verhindern oder zu heilen.
Die Leistungsträger sind hierbei die Krankenkassen, nicht die Pflegekassen, was bedeutet, dass keine Pflegestufe für die Abrechnung der Leistungen benötigt wird. Die Behandlungspflege erfolgt ausschließlich durch ärztliche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit und bedarf der Genehmigung durch die Krankenkasse.
Zur Behandlungspflege zählen beispielsweise:
· Blutdruck- und Blutzuckermessungen
· Katheterisierungen
· Injektionen, Infusionen
· Stomabehandlung
· Anlegen und Wechseln von Verbänden
· Dekubitusbehandlung
· uvm.
VERHINDERUNGSPFLEGE
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die die pflegenden Angehörigen von Pflegebedürftigen entlasten soll.
Wird ein Mensch seit mindestens einem halben Jahr zuhause von Angehörigen gepflegt, kann ein Betrag von 1.612,- € Euro im Jahr geltend gemacht und für Pflege- und Betreuungsleistungen, die wochenweise, stundenweise oder tageweise durch unseren Pflegedienst erbracht werden, verwendet werden.
Dieser Anspruch steigt sogar auf 2.418,- Euro pro Jahr, wenn in diesem Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird. Zudem können weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125,- Euro pro Monat beantragt werden.
BETREUUNGSLEISTUNGEN
Einzelbetreuung
Im Rahmen der Einzelbetreuung kommen wir zu unseren Patienten nach Hause. Wir helfen beispielsweise bei der Hauswirtschaft, beim Einkaufen, begleiten außer Haus oder unterstützen bei anderen alltäglichen Aufgaben. Die Unterstützung kann individuell vereinbart werden. Wir beraten Sie gerne näher in einem persönlichen Gespräch.
Gruppenbetreuung
Wir bieten sowohl in unseren Räumlichkeiten auf der Schmachtendorfer Straße 5 als auch außerhalb Gruppenangebote für verschiedene Interessen an. Sei es ein nettes Zusammensein bei leckerem Frühstück in der Stadt, gemeinsame Gymnastik und Wandern, Spielenachmittage oder eine künstlerische und kreative Betätigung in unserem Atelier auf der Steinbrinkstraße. Dazu kommen jahreszeitabhängig Ausflüge, Aktionen und Feste wie unsere Weihnachtsfeier und das Sommerfest. Für jeden Geschmack ist etwas dabei. Zudem bieten wir Ihnen Fahrdienste zu den Gruppen und wieder nach Hause an.
LEUCHTTURM DEMENZBERATUNG
Die Pro Vie ist Mitglied im Netzwerk Demenz Oberhausen. Petra Gozdz-Gebauer ist 2. Vorsitzende des Fördervereins "Verein zur Förderung der Lebensqualität von Menschen mit Demenz in Oberhausen".
Das Netzwerk möchte die Lebensqualität von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen nachhaltig verbessern und aktive Unterstützung bieten. Im Netzwerk arbeiten verschiedene Oberhausener Institutionen und Organisationen zusammen, um passgenaue Lösungen für Betroffene zu erarbeiten. Weitere Ziele sind, die Krankheit Demenz zu enttabuisieren, Verständnis für Menschen mit Demenz zu wecken und Sicherheit im Umgang mit demenziell erkrankten Menschen zu vermitteln.
Als "Leuchtturm Demenzberatung" bieten wir Betroffenen und ihren Angehörigen umfangreiche Beratung rund um das Thema Demenz an. Wir klären auf über
Fragen wie:
- Welche Hilfestellungen stehen Ihnen zu
- Wo erhalten Sie Hilfe zur Pflege und im Alltag
- Welche Hilfen sind für Sie sinnvoll
- Welche Kosten kommen auf Sie zu und was übernehmen die Pflegekassen
Bei Beratungsbedarf nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.